Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG): Mehr Planungssicherheit, aber offene Fragen
Die Krankenhausreform wurde am 6. März 2026 erneut angepasst.
Doch eine zentrale Frage bleibt: Wird die Medizin wirklich weniger ökonomisch – oder bleibt das System weiterhin von Fallzahlen geprägt?
Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) schafft die Bundesregierung vor allem eines: mehr Planungssicherheit für Länder und Krankenhäuser.
Der Konflikt zwischen Bund und Ländern über die Umsetzung der Reform wird entschärft – für viele Klinikleitungen bedeutet das zunächst mehr Orientierung.
Gleichzeitig bleiben wichtige Fragen offen:
👉 Finanzierung bleibt fallzahlorientiert
Die angekündigte Entökonomisierung wird bislang nur teilweise erreicht.
👉 Mehr Ausnahmen für Länder
Sie erleichtern regionale Lösungen – könnten aber auch Reformziele abschwächen.
👉 Strukturentscheidungen werden vertagt
Wichtige Fragen zur zukünftigen Krankenhauslandschaft werden in die kommenden Jahre verschoben.
Was bedeutet das KHAG wirklich für Finanzierung, Fallzahlen und Klinikstruktur – und welche Perspektiven nehmen Politik, Krankenhäuser und Krankenkassen ein?
