Die Notfallreform wurde gestern vom Bundeskabinett beschlossen.
Wieder hofft die Mehrheit der Akteure auf das parlamentarische Verfahren, damit eine Nachbesserung erfolgt. Begeisterung aktuell beim Bundesgesundheitsministerium und bei den Krankenkassen.
Die Kernelemente des Gesetzes:
👉 „Akutleitstellen“ = Ärzte:innen beraten telefonisch oder per Videokonferenz
👉 Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern = Notfallpraxen und Notaufnahmen arbeiten eng zusammen und kooperieren künftig auch mit niedergelassenen Praxen.
👉 In einem weiteren Schritt soll der Rettungsdienst reformiert werden. Der Rettungsdienst soll als eigenständiger Leistungsbereich in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch aufgenommen werden.
Zur Kritik.
1. Aufbau von Doppelstrukturen.
2. Es wird nicht mehr Menschen geben, die die Arbeit machen können und wollen, nur weil es durch Personalvorgaben im Gesetz gefordert wird.
3. Es wird ein mehr an Bürokratie geben, denn der jetzige Entwurf sieht eine Vielzahl von Kooperationsvereinbarungen vor.
Eine Kommentierung der unterschiedlichen Einschätzungen der Verbände, findest Du im Ärzteblatt: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/152956/Reform-des-Rettungsdienstes-Notfallreform-soll-im-parlamentarischen-Verfahren-erweitert-werden.