|

400 000 Euro Strafe für Krankenhäuser bei falschen Daten oder Fristverzug


In keinem Unternehmen ist es so schwierig, das Geld für die erbrachte Leistung zu bekommen, wie im Krankenhaus.

Die Politik hat versprochen: Jede Pflegekraft wird bezahlt!

Hinter den Kulissen spielt sich ein bürokratisches Drama in vielen Akten ab.

Wer es verstehen will – oder es nicht glauben will -, lese die Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung und § 3 Abs. 1 sowie § 6a Abs. 3 Satz 7 KHEntgG.

Ja, und trotz allem: Jammern hilft nicht.

𝗦𝘁𝗶𝗰𝗵𝘁𝗮𝗴 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝟬𝟭.𝟬𝟲.𝟮𝟬𝟮𝟰.

Wer es nicht rechtzeitig und richtig macht, dem fehlt das Geld für die erbrachten Leistungen und es drohen Sanktionen bis zu 400.000 Euro.

💪Also nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern auch diese bürokratische Hürde meistern. 💪

🙏Hoffentlich kommt irgendwann der von Herrn Prof. Dr. Karl Hashtag#Lauterbach 🙏
angekündigte Bürokratieabbau.

𝗟𝗲𝘀𝗲𝗻𝘀𝘄𝗲𝗿𝘁:

Marcus U. gibt Tipps auf was Geschäftsführer achten sollen: Stichtag 1. Juni: Was Kliniken zum Pflegebudget-Testat wissen sollten – kma Online (kma-online.de)


Bild generiert mit KI von Canva

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert