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Der Koalitionsvertrag ist da – Was steht zum Gesundheitswesen drin?

✍️Krankenhäuser

  • Krankenhausstrukturreform wird bis Sommer 2025 gesetzlich geregelt.
  • Vorhaltefinanzierung wird eingeführt, Konvergenzphase auf drei Jahre verlängert.
  • Sondervermögen Infrastruktur finanziert Transformationskosten.
  • Leistungsgruppen orientieren sich an den 60 NRW-Gruppen, bundesweit ab 2027.
  • Erhalt belegärztlicher Versorgung und Fachkliniken gesichert.

✍️Pflege und Pflegereform

  • Eine große Pflegereform soll nachhaltige Finanzierung sichern, ambulante und häusliche Pflege stärken.
  • Bund-Länder-Kommission zur Entwicklung struktureller Vorschläge.
  • Geplant: Advanced Practice Nurse, Pflegekompetenzgesetz, Pflegeassistenzgesetz.
  • Bürokratieabbau, sektorenübergreifende Versorgung, Stärkung pflegender Angehöriger.

✍️Ärzteschaft & ambulante Versorgung

  • Honorarsystem-Reform mit Ziel der Entbudgetierung in unterversorgten Regionen.
  • Förderung der Weiterbildung (insb. in Allgemeinmedizin und Pädiatrie).
  • Fairnessausgleich zwischen über- und unterversorgten Regionen.
  • Stärkung hausärztlicher Versorgung, verbesserter Facharztzugang über Hausarzt und KV-Terminvergabe.

✍️Digitalisierung im Gesundheitswesen

  • Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) 2025.
  • Ausbau von Videosprechstunden, Telemonitoring, Telepharmazie.
  • Ausbau der Gematik GmbH zur zentralen Digitalagentur.
  • Vereinfachter, verlustfreier Datenaustausch bis 2027 verpflichtend.

✍️Stärkung der Gesundheitsberufe durch:

  • Personalbemessung im Krankenhaus.
  • Reduktion Leiharbeit vs. Stammbelegschaft.
  • Aufwertung Pflege in Gremien wie dem G-BA.
  • Reform der Ausbildung für Ergo-, Physio- und Logopädie.
  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

✍️Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)

  • Nach Auslaufen des ÖGD-Paktes wird gemeinsame Unterstützung von Bund, Ländern und Kommunen geprüft.

✍️Psychotherapie, Prävention und Suizidprävention

  • Förderung digitaler Angebote, z. B. Online-Beratung.
  • Einführung psychosomatischer Institutsambulanzen.
  • Notversorgung bei Psychotherapie, Ausbau Suizidprävention.

✍️Apotheken

  • Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, insbesondere im ländlichen Raum.
  • Anhebung des Apothekenfixums, einheitliche Vorgaben für Versand und Vor-Ort-Apotheken.
  • Ausbau präventiver Leistungen.

✍️Bürokratieabbau

  • Einführung eines Bürokratieentlastungsgesetzes im Gesundheitswesen.
  • Digitalisierung, KI-gestützte Dokumentation.
  • Regress-Bagatellgrenze von 300 Euro bei Ärzt:innen.
  • Senkung der Prüfquote bei Krankenhäusern.

✍️Gesundheitswirtschaft und Arzneimittel

  • Stärkung der pharmazeutischen Industrie und Medizintechnik.
  • Weiterentwicklung von AMNOG, Förderung personalisierter Medizin.
  • Rückverlagerung kritischer Produktionen nach Europa.

✍️Organspende & Krisenversorgung

  • Förderung von Organspenden durch Aufklärung.

    Krisenfeste Versorgung durch Investitionen in Rettungsdienst, Kliniken und Zivilschutzstrukturen.

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