🔒 NIS-2 Richtlinie: Krankenhäuser müssen handeln! 🔒
Ab dem 18.10.2024 tritt die neue EU-Richtlinie NIS-2 in Kraft.
Das Ziel?
Kritische Infrastrukturen im Gesundheitswesen besser vor Cyberangriffen zu schĂĽtzen.
Was bedeutet das konkret für Krankenhäuser?
🏥 Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen müssen erweitert und aktualisiert werden, um Cyberangriffe abzuwehren und Informationen zu schützen.
⚠️ Haftung und Verantwortung: Die Haftung wurde verschärft – die Unternehmensführung steht in der Pflicht, das Thema Cybersecurity aktiv zu steuern.
📊 Risikomanagement: Das digitale Krankenhaus verpflichtet. Es muss robuste Sicherheitsvorkehrungen und klare Notfallpläne geben. Heißt konkret: Wie gehst Du im Worst-Case vor? Wie stellst Du die Fortführung des Betriebs sicher, auch wenn zentrale Systeme ausfallen?
💡 Fazit: Die Bedrohungslage ist real – und der Schutz digitaler Systeme ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern Verpflichtung für die Sicherheit von Patienten.
Bei der Umsetzung hilft der branchenspezifische Sicherheitsstandard der Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.: https://lnkd.in/eEiyhg3R
Viel Erfolg bei der Umsetzung.
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