🔒 NIS-2 Richtlinie: Krankenhäuser müssen handeln! 🔒

Ab dem 18.10.2024 tritt die neue EU-Richtlinie NIS-2 in Kraft.

Das Ziel?

Kritische Infrastrukturen im Gesundheitswesen besser vor Cyberangriffen zu schĂĽtzen.

Was bedeutet das konkret für Krankenhäuser?

🏥 Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen müssen erweitert und aktualisiert werden, um Cyberangriffe abzuwehren und Informationen zu schützen.

⚠️ Haftung und Verantwortung: Die Haftung wurde verschärft – die Unternehmensführung steht in der Pflicht, das Thema Cybersecurity aktiv zu steuern.

📊 Risikomanagement: Das digitale Krankenhaus verpflichtet. Es muss robuste Sicherheitsvorkehrungen und klare Notfallpläne geben. Heißt konkret: Wie gehst Du im Worst-Case vor? Wie stellst Du die Fortführung des Betriebs sicher, auch wenn zentrale Systeme ausfallen?

💡 Fazit: Die Bedrohungslage ist real – und der Schutz digitaler Systeme ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern Verpflichtung für die Sicherheit von Patienten.

Bei der Umsetzung hilft der branchenspezifische Sicherheitsstandard der Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.: https://lnkd.in/eEiyhg3R


Viel Erfolg bei der Umsetzung.

#CyberSecurity #NIS2 #Gesundheitswesen #Digitalisierung #Krankenhaus #ITSecurity

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