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Was bringt das Digitalgesetz?


In dieser Woche wurde es im Bundestag beraten. Das Gesetz sieht vor,

✍ dass die digitale Patientenakte auf ein Opt-out-Verfahren umgestellt wird: Das heißt, der Patient muss widersprechen, wenn er die Akte nicht nutzen möchte.

✍ Die Nutzung des elektronischen Rezepts und der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) soll verbessert werden.

✍Die Mengenbegrenzung bei Videosprechstunden und Telekonsilen soll aufgehoben und die Vergütung verbessert werden.

✍Apotheken sollen künftig telemedizinische Betreuung anbieten.

✍Weitere Themen: Interoperabilität, Cybersicherheit, Innovationsfonds und strukturierte Behandlungsprogramme.


❓ Viele befürchten, dass die Nutzerfreundlichkeit für Patienten und Ärzte zu kurz kommt. Die Forderung: einfache und sichere Anmeldung und Widerspruchsregelungen.

❓ Konsens. Nur die Erfassung strukturierter Daten erleichtert die Arbeit und verbessert die Versorgung.

❓Mehrfache Kritik am Vorschlag: Patienten können Papierakten von Krankenkassen einscannen lassen. Mehrwert nicht erkennbar, da keine strukturierten Daten und Kosten von 75 Mio. jährlich.

❓Problematisch: Gesetz ist sehr kleinteilig. Digital funktioniert nur, wenn in Prozessen gedacht wird und nicht in unabhängigen Anwendungsfällen.

❓Interoperabilität kann nur mit offenen internationalen Standards erreicht werden, dies wird im Referentenentwurf nicht ausreichend berücksichtigt.

❓Ziel muss Bürokratieabbau und einfache, praxistaugliche Software sein.

❓ Intensiv diskutiert: Ist es sinnvoll, dass der Patient seine Daten löschen kann? Wäre eine Verschattung nicht sinnvoller? Konsens: Das Risiko einer Fehlbehandlung steigt, wenn der Arzt mit unvollständigen Informationen arbeiten muss. Der Patient muss umfassend über die Risiken aufgeklärt werden und verstehen, welche Konsequenzen unvollständige Daten haben. In der Schlussfolgerung wird eine Verschattung vorgeschlagen. Das bedeutet: Die Information bleibt in der Akte, wird aber nur im Notfall oder nach Zustimmung des Patienten sichtbar gemacht. Der Arzt kann aber erkennen, dass ihm nicht alle Informationen vorliegen.

❓Die Langzeitpflege wird nicht berücksichtigt.

❓Digitale Identitätsprüfung: Wie kann die Krankenkasse sicherstellen, dass der Patient den Antrag tatsächlich selbst stellt? Brief; Telefon und E-Mail sind keine sicheren Verfahren.

❓Refinanzierung der Mehrkosten bei den Leistungserbringern wird nicht thematisiert.

❓Umsetzung bis 01.01.2025: Reicht die Zeit für die Entwicklung praxistauglicher Anwendungen und die Implementierung bei den Leistungserbringern?

Fazit:
Wir brauchen die Hashtag#Digitalisierung dringend für eine bessere Versorgung.
⁉Aber: Die Akzeptanz steht und fällt damit, dass die Anwendungen einfach und nutzerfreundlich sind, reibungslos und sicher funktionieren. ⁉

Insofern sollten Praxistauglichkeit, Bürokratieabbau und Akzeptanz im Vordergrund stehen und nicht die Geschwindigkeit.
Hashtag#Gesundheitsreform

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